Iris Effinger - Schulpsychologin

Häufige Beratungsanlässe sind

  • Erstellung einer schulpsychologischen Stellungnahme im Rahmen eines Antrags auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Störung
  • Kooperation mit den mobilen sonderpädagogischen Diensten MSD (z. B. MSD Hören, MSD Autismusspektrum, MSD Sehen, …)
  • Kooperation mit Fachkliniken bei der Übergabe oder Wiedereingliederung hinsichtlich eines stationären Aufenthalts
  • Kooperation mit Fachärzten in Hinblick auf für die Schule relevante Informationen und Maßnahmen
  • Durchführung standardisierter Testverfahren im Rahmen der schulpsychologischen Beratung
  • Beratung beispielsweise bei Vorliegen oder Verdacht auf Lernstörungen, AD(H)S, Depressionen, Ängsten, Essstörungen oder auffälligem Verhalten